Das Beste, was man mit einem iPad machen kann
1SCHREDDERN!
(via)
kommentierenzumindest für Mozilla.
Die Einfallstore für Schädlinge sind heutzutage näher als man denkt. Als Haupteinfalltore gelten mittlerweile Flash und PDF-Dateien, also Sachen, denen die meisten noch blind vertrauen. Zumindest veraltete Versionen von Flash (und anderen Plugins) kann man aber mit folgendem Link abchecken:
http://www.mozilla.com/en-US/plugincheck/
Die Seite zeigt einem die installierten Plugins und welche davon veraltet sind.

Und wer Flash grundsätzlich niemals vertraut, so wie ich, sollte sich Flashblock installieren, es blockiert sämtliches Flash, es sei denn, man erlaubt es.
Und wo wir gerade dabei sind, solltet ihr euch noch BetterPrivacy installieren, es löscht den Cookie, den Flash bei euch setzen kann, den ihr nicht einfach so löschen könnt. Der ermöglicht sonst nämlich eine Langzeitverfolgung eurer Aktivitäten.
kommentierenDeutschland ist für seine Abmahnggesetzgebung und die daraus resultierende CashCow schon legendär, aber was da jetzt als Abmahnung in die Welt hinausgegangen ist, ist kaum noch zu toppen.
Ihr kennt das vielleicht, wenn ihr in einem großen Firmennetzwerk seid und aufs Internet zugreifen wollt. Manche Seiten sind gesperrt und leiten womöglich aufs Intranet um, oder zeigen einen Hinweis, dass der Aufruf nicht gestattet ist.
Jetzt hat irgendein schlauer Admin der Firma „KOMSA“ das Netzwerk vermutlich so konfiguriert, dass Werbebanner nicht angezeigt werden (Adblocker), sondern stattdessen das Firmenlogo. Also der Aufruf einer mit Werbung bestückten Webseite aus deren Netzwerk hatte zur Folge, dass die KOMSA-Benutzer ihr Logo massenhaft auf anderen Webseiten sahen. Aber das kam eben nicht von den Webseiten, sondern aus dem hauseigenen Serverkeller. So weit, so normal.
Und der Knaller kommt jetzt: Die Rechtsabteilung (oder irgendwer, der es ihnen berichtet hat) hat das vermutlich nicht geschnallt und hat an Webseiten, die sie selber aufgerufen haben und das Logo (natürlich) gesehen haben, Abmahnungen verschickt. Mit Drohung von Vertragsstrafen über 25.000 Euro und einem Streitwert von 50.000 Euro. Der Grund:
“Es besteht neben der Gefahr der Verwässerung der Markenkennzeichnungskraft ein Verdacht auf Rufausbeutung.”
Ich liege unterm Tisch. Und ich bin sprachlos. Sind die da echt durchs Netz gesurft und haben auf jeder zweiten Seite deren Logo erkannt und ne Abmahnung rausgeschickt? Ist das nicht mal irgendwem aufgefallen? Ich hoffe, die Resonanz in der Blogosphäre sorgt dafür, dass da mal jemand einen Computerführerschein gesponsort bekommt.
Nachzulesen gibts das ganze bei einem, den es getroffen hat, im Blog von Karsten Windfelder. Oder direkt bei Spiegel Online (!), das gibt peinliche PR.
kommentierenKann mir wer sagen, warum wir neuerdings 13,65 Euro Urheberrechtsabgabe auf Computer, sowie schon seit Ewigkeiten ähnliche Abgaben auf Rohlinge, Kopierer und Drucker an die Verwertungsgesellschaften zahlen sollen, wenn wir deren Produkte gar nicht kopieren dürfen?
Warum zahlt mir niemand eine Körperverletzungsabgabe, also all die Leute, die eine Faust besitzen und mir auf die Fresse hauen können, aber natürlich nicht dürfen? Ich meine, wenn die Verwertungsgesellschaften schon unberechtigt Millionen scheffeln dürfen, wieso darf ich das nicht?
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Wusstet ihr, dass es einen C-64 Nachfolger gibt, der nie so wirklich das Licht der Welt erblickt hat? Von ursprünglich 300-400 hergestellten Geräten existieren vielleicht noch so etwa 50 Stück. Über Nerdcore bin ich auf eine Ebay-Auktion gestoßen. Voll funktionsfähiger C-65. Preis derzeit: 3000 Euro.
Wie immer bei Oldtimern: Hätte man das damals gewusst
(Bildquelle: Wikipedia / CC-Lizenz)
kommentierenEin Applebenutzer hat jüngst seine Garantie eingebüßt, weil er zuviel geraucht hat. Die Teer und Nikotinablagerungen waren wohl so heftig, dass man laut Anfrage bei Apple “nicht von Angestellten verlangen wird, Reparaturen an etwas durchzuführen, das ihre Gesundheit gefährden kann”. Das find ich als militanter Nicht-mehr-Raucher (das sind bekanntlich die schlimmsten) ja mal extrem witzig
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